DiWiTech - Sachverständigenbüro
Dr. Dieter Pfannstiel, Gründer und Inhaber des DiWiTech-Sachverständigenbüros, bietet Ihnen als international tätiges Sachverständigenbüro qualifizierte Sachverständigen Leistungen in einem breiten Tätigkeitsbereich an.
Dr. Dieter Pfannstiel ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Mess-, Steuer-, Regelungs- und Automatisierungstechnik und Gebäudeautomation (Zuständigkeit: IHK Kassel-Marburg) und nach DIN EN ISO / IEC 17024 zertifiziert.
Kern- kompetenzen
Kernkompetenzen
Begutachtung von:
- Geräte und Systeme der Mess-, Steuer-, Regelungs- und Automatisierungstechnik sowie komplexe Systeme der Haus- und Gebäudeautomation
- Hard- und Software im privaten und industriellen Bereich
- Technische Anlagen in Bezug auf die Erfüllung der fach-, funktions-, ausschreibungsgerechten sowie vertraglich zugesicherten Leistung zwischen Bauherr und Errichter oder Käufer und Verkäufer
- Schadensfeststellungen dem Grunde, dem Umfang und der Höhe nach
- Mängel, Wert, erbrachter Leistungen und zu speziellen Fragestellungen
Funktionale Beurteilung des technisch wissenschaftlichen Hintergrundes als auch die Bewertung von …
… Steuer- und Regelungssystemen:
- Darunter sind Steuer- und Regelgeräte in ihrem Aufbau, Funktionalität und ihrem Einsatz in automatisierten Anlagen bzw. Prozessen zu verstehen. Dies beinhaltet die Hard- und Software mit den peripheren Systemen sowie die Steuer- und Regelstrategien für die Anlage bzw. für den Prozess
… Automatisierte Anlagen bzw. Prozesse verschiedenster Art in verschiedenen Bereichen:
- Darunter fallen automatisierte Prozesse und Systeme verschiedenster Art im Haus- und Gebäudebereich sowie in der Fertigungs- und Produktionstechnik
Zertifikate
BDSF - geprüfter Sachverständiger
Zertifiziert nach DIN EN ISO / IEC 17024
Öffentliche Bestellung als Sachverständiger
Arbeitsgebiete
Gutachten:
- Gerichtsgutachten
- Privatgutachten
- Sachverständigengutachten
- Schiedsgutachten
Erstellung von Gutachten für:
- Gerichte
- Versicherungen
- Unternehmen
- Privatpersonen
Für errichtete Anlagen:
- Gutachten / Stellungnahme vor Ablauf der Gewährleistungsfristen
- Schadensermittlung
- Mängelfeststellung
- Reparaturkostenermittlung
- Einholung von Angeboten
Eine Dokumentation zur Beweissicherung dient zur Aufnahme des Zustandes vor Beginn von Arbeiten unter Aufnahme von bestehenden sowie durch die Ausführung der Maßnahme entstehenden bzw. zu erwarteten Schäden oder Mängeln.
Ein Beweissicherungsverfahren dokumentiert also den aktuellen Zustand in Form eines Gutachtens. Sollte sich der Zustand anschließend ändern, sind die Beweise über den Zustand zum Zeitpunkt der Beweissicherung festgehalten.
Wann benötigt man zum Beispiel ein Beweissicherungsgutachten:
- Wenn Sie beweisen müssen, dass ein Gerät oder eine Maschine schadhafte Mängel aufweist
- Wenn Sie den momentanen Zustand der Maschine oder Anlage belegen wollen, weil der bauliche Zustand der Maschine bzw. Anlage verändert werden soll
Ein Beweissicherungsgutachten kann aber auch im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens beauftragt werden.
In vielen Bereichen ist oft eine unabhängige und objektive Anlagen- und Sachverhaltprüfung erforderlich:
- Vertragliche Meinungsdifferenzen durch mangelhafte Leistungserbringung
- Überprüfung einer Leistung auf fach-, funktions- und ausschreibungsgerechte Ausführung
Der Ist-Zustand wird durch das Sachverständigenbüro erfasst, mit der vertraglichen Leistungserbrinung bzw. mit der Ausschreibung verglichen und bewertet.
Das Ergebnis der Prüfung dient dann als Grundlage für den weiteren Entscheidungsprozess.
Zur Schadensregulierung muss
- zuerst der Ist-Zustand als Grundlage erfasst werden
- anschließend die Schadensursache festgestellt werden und
- abschließend die Kosten für die Wiederherstellung und für eventuell weitere Maßnahmen ermittelt werden.
Das Gutachten schlüsselt dabei alle relevanten Punkte klar und übersichtlich auf, damit eine korrekte Schadensregulierung erfolgen kann.